Andere Länder lehnen die individuelle Kennzeichnungspflicht nach wie vor vehement ab - so absurd die Begründungen dafür mitunter klingen: "Es wird davon ausgegangen, dass Polizeibeamte nach Recht und Gesetz handeln", heißt es etwa lapidar aus dem Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern. Massenhafte Falschanzeigen und fehlerhaftes Ablesen der Zahlen befürchtet man in Hessen. Eine Identifikation des einzelnen Beamten sei anhand der taktischen Kennzeichnung möglich, erklärt Nordrhein-Westfalen. Dass das in der Realität oft genug nicht zutrifft, zeigt nicht nur der eingangs erwähnte Fall aus Berlin.
Das Tragen von Namensschildern wird aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes verständlicherweise abgelehnt. Aber auch bei der Begründung, warum sie individuelle Nummern nicht verpflichtend einführen wollen, sind die Länder kreativ. "Die Zahlenverschlüsselung fördert in der Begegnung mit den Bürgerinnen und Bürgern die persönliche Beziehung nicht, sondern vermittelt den Eindruck von Distanz und Anonymität", heißt es in einer Stellungnahme aus Niedersachsen.
Hier der ganze Artikel aus der Online-Taz
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen